Alkohol am Steuer? Wann drohen welche Strafen?
Bußgeldkatalog Alkohol am Steuer
Alkohol kann die Fahrtüchtigkeit schon bei relativ kleinen Mengen negativ beeinflussen. Dementsprechend hart sind die Strafen. Im folgenden Bußgeldkatalog können Sie sehen, wie hoch die Bußgelder ausfallen.
Verstoß | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
Fahren mit 0,3 bis 0,5 Promille mit Anzeichen von Fahrunsicherheit | 500 € | 2 | 1 Monat |
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variabel | 3 | Fahrverbot (variabel), Führerscheinentzug oder Freiheitsstrafe möglich |
1. Verstoß gegen die 0,5 Promillegrenze (ab 0,5 Promille) | 500 € | 2 | 1 Monat |
2. Verstoß gegen die 0,5 Promillegrenze (ab 0,5 Promille) | 1000 € | 2 | 3 Monate |
3. Verstoß gegen die 0,5 Promillegrenze (ab 0,5 Promille) | 1500 € | 2 | 3 Monate |
Alkoholfahrt mit absoluter Fahruntüchtigkeit (Schlangenlinienfahrt) mit mindestens 1,1 Promille im Blut oder mehr (Straftat) | variabel | 3 | Fahrverbot (variabel), bis 5 Jahre Führerscheinentzug; Freiheitsstrafe möglich |
Tabelle: Alle Angaben ohne Gewähr. Irrtümer vorbehalten.
Quelle: Bundesverkehrsministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Wenn Sie erfahren wollen, wie viel Alkohol im Blut pro Stunde abgebaut wird, klicken Sie auf unsere Seite Restalkohol.
Alkohol am Steuer Promillegrenzen
Nicht jedes Bier, das Sie trinken, ist sofort verkehrsrechtlich relevant. Es gibt klar definierte Grenzen, welcher Alkoholkonsum erlaubt ist und ab wann eine Fahruntauglichkeit vorliegt. Alle Infos dazu finden Sie auf unserer Seite Promillegrenzen.
Wussten Sie schon…?
Zusammenfassung – das Wichtigste in Kürze
- Bei Ausfallerscheinungen kann es schon aber 0,3 Promille zu Strafen kommen
- Spätestens ab 0,5 Promille gibt es einen Bußgeldbescheid und Punkte in Flensburg
- Ab 1,1 Promille spricht man von einer absoluten Fahruntüchtigkeit. Die Strafen fallen dementsprechend höher aus. Fahrer unter Alkoholeinfluss in der Probezeit verlängert diese um zwei Jahre
- Für E-Scooter gelten die gleichen Promillegrenzen wie für PKW