Restalkohol: Berechnung und Abbau?
Restalkohol Abbau
Alkohol wird über die Leber, aber auch über Haut, Lungen und Nieren abgebaut und ausgeschieden. Pro Stunde werden im Körper ca. 0,1 – 0,2 Promille abgebaut. Die Geschwindigkeit des Abbaus hängt von verschiedenen Faktoren ab. Man kann hier folgende Faktoren hervorheben, die den Alkoholabbau bzw. die Blutalkoholkonzentration beeinflussen können:
- Menge des Alkohols / Art des Getränks
- Zeit, die seit Trinkbeginn verstrichen ist
- Geschlecht
- Reichhaltige oder fettreiche Mahlzeit im Magen
- Körpergewicht und Körpergröße
- Jeder Körper reagiert individuell auf Alkohol
- Stress und Schlafdefizit sowie Medikamente können den Alkoholabbau beeinflussen
- Die Menge des Körperwassers spielt für die Abbaurate von Alkohol im Blut eine Rolle
Bei Frauen dauert der Abbau in der Regel etwas länger.
Restalkohol schneller abbauen
Dieser Vorgang kann nicht beschleunigt werden. Entgegen vieler hartnäckiger Gerüchte kann man den Alkoholabbau weder durch Duschen, Essen, Kaffee, Bewegung an der frischen Luft noch durch andere Hausmittel oder gar Erbrechen beschleunigen. Man kann zwar einen Kater durch ein großes, ausgiebiges Frühstück etwas zähmen, doch es gibt keine Maßnahme, um den Abbau von Alkohol zu beschleunigen.
Restalkohol berechnen
Bei der Errechnung des Promillewerts muss man bedenken, dass reine Durchschnittswerte nicht auf alle Menschen zutreffen. Der Anteil von Blutzellen am Blutvolumen kann sich bei Männern und Frauen schon deutlich unterscheiden. Ebenso sind weitere Einflussfaktoren, wie oben beschrieben zu Berücksichtigen.
Der sogenannte Widmarkfaktor ist beispielsweise eine Formel, mit welcher man die theoretische maximale Blutalkoholkonzentration errechnen kann. Damit wird die Menge des Alkohols berechnet, die man trinken muss, um einen bestimmten Blutalkoholspiegel zu erreichen (Ziel-BAK).
In der Regel wird folgende Formel angewendet:
BAK (Promille) = Alkoholmenge in g / Körpergewicht in kg ∙ Anteil Körperflüssigkeit
Beispiel Berechnung Promillewert
Abhängig vom Fettanteil im Körpergewebe werden nur 60 bis 80 Prozent des Gesamtkörpergewichts zur Berechnung herangezogen. In konkreten Fall als Mittelwert 70 Prozent (0,7). Bei Männern multipliziert man mit Faktor 0,7 bis 0,8 bei Frauen mit 0,6 bis 0,7.

Ein Liter Bier mit 4,8 % vol. enthält 48 g Alkohol. Ein Liter Schnaps mit 38 % vol. enthält 380 g Alkohol. Ein Mann mit 90 kg, der ein Liter Schnaps getrunken hat, hat demnach 2,96 Promille Blutalkohol. Bei einem Liter Bier sind es 0,37 Promille.
Weitere Formeln Berechnung Restalkohol
Neben dem bekannten Widmarkfaktor kennt man auch:
- Seidl
- Ulrich
- die Watson-Formel und
- die Wermuth-Fous Formel.
Hinzu kommen noch die Faktoren Trinkgeschwindigkeit, Mageninhalt usw. 10 – 30 % vom Alkohol werden beispielsweise bereits im Magen abgebaut. Die obige Formel ist aber als allgemeine Orientierung schon ausreichend.
Restalkohol – Bestimmung Promillegehalt
Maßgeblich für die Frage, ob man die Promillegrenze überschritten hat oder nicht ist die Blutalkoholkonzentration. Genau messbar ist die Blutalkoholkonzentration in Blutproben oder durch eine Atemalkoholbestimmung. Dazu wird der Alkoholgehalt in der Atemluft gemessen und man kann entsprechend Rückschlüsse auf die Blutalkoholkonzentration ziehen.
Bei der Errechnung des Promillewerts (Beispielweise durch einen Online Promillerechner) muss man bedenken, dass reine Durchschnittswerte nicht auf alle Menschen zutreffen. Der Anteil von Blutzellen am Blutvolumen kann sich bei Männern und Frauen schon deutlich unterscheiden.
Restalkohol und Promillegrenze
Die Promillegrenze ist der Grenzwert an Blutalkoholkonzentration, die nicht überschritten werden darf, wenn man am Straßenverkehr teilnimmt. Die Promillegrenze im Straßenverkehr ist für jedes europäische Land unterschiedlich geregelt. In allen europäischen Ländern ist in jedem Fall mit Strafen zu rechnen, wenn man alkoholisiert Auto fährt oder sogar einen Unfall verursacht. Dann drohen Haftstrafen.
- Bereits ab 0,3 Promille gilt in Deutschland die relative Fahruntüchtigkeit.
- Bei 1,1 ‰ gilt man als absolut fahruntauglich.
- Es gilt die 0,5-Promille-Regel, denn ab hier wird als Ordnungswidrigkeit bestraft.
Übrigens: Für Radfahrer gilt eine Promillegrenze von 1,6 ‰ und auch hier droht ein Führerscheinentzug.
Für Fahranfänger und für alle Personen, die jünger als 21 Jahre alt sind, gilt während der Probezeit die Null-Promille-Grenze für Fahranfänger. Bei einem Alkoholgehalt bis 0,5 Promille bleibt es allerdings noch bei einer Ordnungswidrigkeit und einem Bußgeld von 250 Euro sowie Punkte in Flensburg. Hinzu kommen unter Umständen Auflagen wie die Teilnahme an einem Aufbauseminar.
Hier finden Sie alle Bußgelder und Sanktionen bei Alkoholvergehen im Straßenverkehr: Bußgelder und Strafen für Alkoholvergehen im Straßenverkehr.
Video: Alkohol im Straßenverkehr
Wussten Sie schon…?
Restalkohol Auto fahren
Häufig neigt man dazu, den Zeitraum deutlich zu unterschätzen bis der Alkohol vom Körper völlig abgebaut wurde. Wenn ein Mann von etwa 1,80 Größe und 80 kg Gewicht um 24 Uhr 1,9 Promille im Blut hat, bedeutet das, dass morgens immer noch ein hoher Alkoholpegel messbar ist. Selbst wenn sein Promillegehalt morgens um 09:30 auf 0,5 Promille gesunken wäre, dann dürfte er sich immer noch nicht ins Auto setzen, da die Unfallgefahr immer noch doppelt so hoch ist wie mit 0,0 Promille.
Alkohol im Körper, auch Restalkohol bedeutet:
- Verlangsamte Reaktion
- Ungenügende Konzentration
- Unkontrollierte Bewegungsabläufe
- Erhöhte Risikobereitschaft
- Schwierigkeit Entfernungen richtig einschätzen zu können
0,0 Promillegrenze für alle Autofahrer
Pro:
- Menschen fällt es nachweislich sehr schwer, selber einschätzen zu können, wie viel Reaktionsfähigkeit man noch besitzt, um Auto fahren zu können bzw. zu dürfen. Bei einer 0,0 Promille Grenze muss man nicht rätseln, ob man nach zwei kleinen Kölsch noch fahren darf. Es ist einfach klar, dass gar kein Alkohol getrunken werden kann.
Contra:
- Kritiker argumentieren so, dass eine 0,0 Promille Grenze schon deshalb Unsinn sei, weil man hier schon beim Verzehr von überreifem Obst, Pralinen o.ä. gewisse Grenzwerte überschreite. Zudem folgen bei auffälligem Fahrverhalten oder bei Unfälle so oder so ab einem 0,3 Promillewert Sanktionen.