Geblitzt Strafe: Wo sind Sie geblitzt worden?
Oder sind Sie bei Gelb geblitzt worden?
Bußgeldkatalog Geblitzt Strafen
Wer bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung geblitzt wird, muss mit einem Bußgeld nach Bußgeldkatalog rechnen. Wie hoch die für geblitzt worden ausfällt, hängt ganz davon ab, mit welcher Geschwindigkeit Sie geblitzt wurden und wie weit diese über dem erlaubten zulässigen Höchstgeschwindigkeit liegt.
Geblitzt Strafen und Bußgelder
Für die Ermittlung des Bußgeldes ist es entscheidend, ob Sie innerorts oder außerorts geblitzt wurden. Die folgende Tabelle zeigt Ihnen die Strafen für eine Geschwindigkeitsübertretung innerorts und außerorts. Die Werte gelten für PKW bis 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht.
Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t (LKW) oder für PKW mit Anhänger müssen mit höheren Strafen rechnen. Bitte informieren Sie sich dazu auf unseren Seiten
Geschwindigkeitsüberschreitung LKW (Fahrzeuge über 3,5 t)
Geschwindigkeitsüberschreitung PKW mit Anhänger
Geblitzt: Wann drohen Punkte in Flensburg?
Temposünder müssen nicht nur mit Geldstrafen rechnen. Im schlimmsten Fall können auch Punkte in Flensburg dazukommen.
Geblitzt mit Auto und Motorrad
Ein Autofahrer, der 21 bis 30 Stundenkilometer zu schnell fährt, wird mit einem Punkt in Flensburg und einem Bußgeld von bis zu 180 Euro bestraft. Ein zweiter Punkt in Flensburg wird erteilt, wenn der Fahrer noch schneller fährt, und es besteht die Möglichkeit eines mindestens einmonatigen Fahrverbots.
Punkte geblitzt mit dem LKW
Wenn Sie mit einem LKW geblitzt wurden und ab 15 km/h zu schnell unterwegs waren, müssen Sie mit einem Punkt rechnen.
- Ein Punkt wird vergeben, wenn der Lkw gefährliche Güter transportiert oder wenn es sich um einen Bus mit Personen an Bord handelt, die mit mehr als 11 km/h über der vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeit unterwegs sind.
Die folgende Tabelle fasst alle Geschwindigkeitsübertretungen zusammen, die zu Punkten in Flensburg führen können.
Mit welchem Fahrzeug waren Sie zu schnell? | Überschreitung Geschwindigkeit |
Pkw oder Motorrad | 21-30 km/h (innerorts und außerorts) |
31-40 km/h (außerorts) | 1 |
ab 31 km/h (innerorts) | 2 |
ab 41 km/h (außerorts) | 2 |
Lkw oder Bus | bis 15 km/h für mehr als 5 Minuten oder mehr als zwei Mal |
16-25 km/h (innerorts und außerorts) | 1 |
26-30 km/h (außerorts) | 1 |
ab 26 km/h (innerorts) | 2 |
ab 31 km/h (außerorts) | 2 |
Kennzeichnungspflichtige Kfz mit gefährlichen Gütern oder Bus mit Fahrgästen | 11-15 km/h (innerorts) |
bis 15 km/h für mehr als 5 Minuten oder mehr als zwei Mal | 1 |
16-20 km/h (innerorts und außerorts) | 1 |
21-25 km/h (außerorts) | 1 |
ab 21 km/h (innerorts) | 2 |
ab 26 km/h (außerorts) | 2 |
Wussten Sie schon…?
Geblitzt: Wann tritt die Verjährung ein?
Grundsätzlich gilt, dass die Bußgeldstelle nach dem Blitzen innerhalb von drei Monaten tätig werden muss. Erhalten Sie keine Nachricht in diesem Zeitraum, ist die Ordnungswidrigkeit verjährt.
Meist bekommen Sie aber rechtzeitig einen Anhörungsbogen geschickt. Dieser unterbricht die Verjährung. Eine Unterbrechung wird auch durch eine Vernehmung des Täters erwirkt.
Ist das Bußgeld endgültig erlassen worden, beginnt eine Verjährungsfrist von 6 Monaten. Dass bedeutet, dass Sie innerhalb der Frist von zwei Wochen Einspruch einlegen können und die Bußgeldstelle anschließend wieder sechs Monate Zeit hat. Diese Frist kann von Amts wegen wiederum durch verschiedene Verfahren unterbrochen werden.
Allerdings haben auch diese Unterbrechungen Grenzen. Spätesten zwei Jahre nach der Tat verjährt diese vollständig.
Vorbeugen mit der Blitzer-App?
Damit Sie gar nicht erst geblitzt werden, können Sie sich von Ihrem Handy helfen lassen. Denn mittlerweile gibt es zahlreiche Blitzer-Apps auf dem Markt. Diese erkennen über Ihr GPS-Signal, wo Sie sich befinden und warnen Sie, wenn Sie sich einem Blitzer nähern. So können Sie genauer auf das Tempolimit achten und verhindern eine Geschwindigkeitsüberschreitung.
Ganz legal ist das allerdings nicht. Die Straßenverkehrsordnung schreibt vor, dass im Fahrzeug keine Geräte betrieben werden dürfen, die eine Verkehrsüberwachungsmaßname ausfindig machen. Smartphones sind damit eigentlich nicht gemeint, dennoch liegt hier eine rechtliche Grauzone vor.